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Beitrag vom 31.07.2014
Deutscher Juristinnenbund fordert: Frauen vor Gewalt schützen durch EU-weite Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und eine Reformierung des Sexualstrafrechts
Laura Fricke
Der Gesetzesentwurf zur internationalen Rechtshilfe des Bundesjustizministeriums bezieht wesentliche europäische Regelungen nicht mit ein, kritisiert der djb. Dabei ist dieser Entwurf insbesondere...
... für Frauen relevant, die von Gewalt-, und anderen Straftaten betroffen sind.
Der djb kritisiert im Rahmen ihrer Stellungnahme weiterhin, dass die Frist zur Umsetzung der Rahmenbeschlüsse zur Freiheitsstrafe und Bewährungsüberwachung bereits seit mehreren Jahren abgelaufen sei. Damit seien zum Einen Europarechtliche Verpflichtungen verletzt worden, es führe aber auch zu einer Gefährdung von Opfern.
"Zum Schutz der vielen weiblichen Opfer von Gewalt und Stalking sollten Bewährungsmaßnahmen EU-weit überwacht werden können", fordert Ramona Pisal, Präsidentin des Juristinnenbundes im Rahmen einer Stellungnahme im Juli 2014 zum Entwurf des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe.
Die Möglichkeit einer EU-weiten Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen verbessere nach Auffassung des djb nicht nur die Resozialisierungschancen des Täters. Der hiermit verbundene Ausbau von Kontrollmechanismen unterstütze vielmehr auch die Verhinderung neuer Straftaten. Opfer könnten dadurch effektiver vor erneuten Übergriffen geschützt werden. Dies gelte vor allem mit Blick auf die EU-weite Durchsetzung von Kontakt- und Näherungsverboten oder Therapieauflagen.
Nein heißt Nein! - djb fordert umfassende Reform des Sexualstrafrechts
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. legt zudem einen Diskussionsentwurf zur Reform der "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung", §§ 174 ff. des Strafgesetzbuches, vor. Dieser stellt entgegen dem jetzigen Recht auch die nicht einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe, wie es die "Europarats-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt", die so genannte Istanbul-Konvention verlangt. Die Bundesrepublik Deutschland muss die Istanbul-Konvention in Kürze umsetzen.
"Unser Entwurf stellt bei sexuellen Übergriffen allein auf den entgegenstehenden Willen einer Person ab. Dies verlangt der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Damit besteht eine Strafbarkeit auch dann, wenn sich das Opfer aus Angst oder Überraschung nicht körperlich wehrt, sondern lediglich ´Nein!´ sagt", so die Präsidentin des Juristinnenbundes.
Weitere Informationen:
Die Stellungnahme vom 25. Juli 2014 des djb www.djb.de
Die Stellungnahme vom 22. Juli 2014 des djb www.djb.de
European Union Agency for Fundamental Rights: www.fra.europa.eu
Weiterlesen auf AVIVA-Berlin:
Ergebnisse der EU-Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zu sexualisierter Gewalt gegen Frauen sind alarmierend, (2014)
10 Jahre Gewaltschutzgesetz - häusliche Gewalt ist keine Privatsache mehr. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. informiert über die Hintergründe, (2012)
Nein heißt Nein. Zur Situation in Deutschland zehn Jahre nach Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes, (2012)
Auswertung der Online-Kampagne #ichhabnichtangezeigt widerlegt Vergewaltigungsmythen, (2012)
Kongress Streitsache Sexualdelikte - Frauen in der Gerechtigkeitslücke, (2010)
(Quelle: djb-Pressemitteilung 14-13, 22. Juli 2014, djb-Pressemitteilung 14-19, 25. Juli 2014)